Momentum-Garantie
Was wird durch diese Garantie abgedeckt?
Momentum garantiert ausschließlich dem Erstbesitzer gegenüber, dass der Rahmen, die starre Gabel oder die Originalteile jedes neuen Fahrrads der Marke Momentum für die nachfolgend angegebenen Zeiträume frei sind von Material- und Verarbeitungsfehlern:
Garantie auf Lebenszeit für-
- Den Fahrradrahmen, außer bei Modellen, die für Downhill-Zwecke bestimmt sind.
Garantie von zehn Jahren für-
- Starre Gabeln.
Garantie von drei Jahren für-
- Rahmen von Modellen, die für den Downhill-Einsatz bestimmt sind.
Garantie von zwei Jahren für elektronische Geräte wie-
- RideControl-Display und -Tasten
- SyncDrive-Motor
- EnergyPak-Akku
- Für 60 % ihrer ursprünglichen Nennkapazität bei maximal 600 Aufladungen
- Verkabelung
Garantie von einem Jahr für-
- Lackierung und Aufkleber.
Alle anderen Originalteile, einschließlich der hinteren Stoßdämpfer, jedoch mit Ausnahme von Teilen, die nicht von Momentum stammen, Federgabeln und Stoßdämpfern. (Für alle Teile, Federgabeln und Stoßdämpfer, die nicht von Momentum stammen, gilt ausschließlich der angegebenen Garantie des Originalherstellers).
EINGESCHRÄNKTE RECHTSMITTEL
Sofern nicht anders angegeben, beschränkt sich das einzige Rechtsmittel im Rahmen der oben genannten Garantie oder einer stillschweigenden Garantie auf den Ersatz defekter Teile durch gleich- oder höherwertige Teile nach alleinigem Ermessen von Momentum.
Diese Garantie gilt ab dem Kaufdatum, gilt nur für den ursprünglichen Besitzer und ist nicht übertragbar. Momentum ist in keinem Fall verantwortlich für direkte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, ohne Einschränkung, Schäden für persönliche Untersuchungen, Sachschäden oder wirtschaftliche Verluste, unabhängig davon, ob diese auf Vertrag, Garantie, Fahrlässigkeit, Produkthaftung oder einer anderen Theorie beruhen.
Ausschlüsse:
Die obige Garantie oder jede stillschweigend eingeschlossene Garantie, umfasst nicht:
- Normale Abnutzung von Teilen wie Reifen, Ketten, Kettenblätter, Bremsen, Kabel und Zahnräder, wenn es sich nicht um Montage- oder Materialfehler handelt.
- Fahrräder, die von einem anderen Anbieter als einem autorisierten Momentum-Händler gewartet wurden.
- Änderungen des ursprünglichen Zustands.
- Verwendung des Fahrrades für ungewöhnliche, Wettbewerbs- und/oder wirtschaftliche Aktivitäten oder zu einem Zweck, für welchen das Fahrrad nicht vorgesehen.
- Schäden, die verursacht wurden, weil das Eigentümerhandbuch nicht beachtet wurde.
- Lack- und Dekorschäden durch Teilnahme an Wettkämpfen, Sprünge, Downhill-Rennen und/oder. Training für solche Aktivitäten oder Veranstaltungen, oder durch den Kontakt des Fahrrads mit oder. Den Einsatz bei extremen (Witterungs-)Bedingungen.
- Arbeitskosten für den Ersatz oder Austausch von Teilen.